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Klassen-Elternbeirat

Der Klassenelternbeirat wird von den Eltern jeder Klasse alle 2 Jahre für 2 Jahre wie folgt gewählt:

  1. Elternvertreter

  2. Elternvertreter

  3. Elternvertreter (Schriftführer).

 

Zu den Aufgaben der Elternvertreter gehört u. A. die Einberufung der Elternabende unter Absprache mit dem/der Klassenlehrer/in.

 

Er/Sie sollte Bindeglied und bei Problemen Vermittler zwischen Eltern und Schule sein.

 

Er/Sie nimmt an den Sitzungen des Schulelternbeirats (SEB) und den Arbeitsgruppen der Schule teil. Die Informationen aus den SEB-Sitzungen werden an die Eltern der Klasse weitergeleitet.

 

Er/Sie nimmt beratend an der Zeugniskonferenz der jeweiligen Klasse teil.

 

Der Schulelternbeirat (SEB)

Der Schulelternbeirat setzt sich aus allen gewählten Elternvertretern zusammen. Stimmberechtigt ist je ein Elternvertreter pro Klasse.

 

Der Schulelternbeirat wählt aus seinen Reihen einen Vorstand. Dieser besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem Stellvertreter, einem/r Schriftführer/in sowie Beisitzern.

 

Die aktuellen Mitglieder des Schulelternbeirats, sowie der Schulkonferenz und der Fachkonferenzen finden sie hier.

 

Für weitere Information über die Arbeit des Schulelternbeirats mit seinen vielfältigen Aufgaben finden sie in unserem hier.